für Reparatur-, Wartungs-, Liefer- und Leihgeschäfte im B2B-Bereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der endorepair GmbH, Argelsrieder Feld 12, 82234 Weßling („endorepair“), und ihren Kunden, soweit Gegenstand der Geschäftsbeziehung insbesondere die Befundung, Reparatur, Wartung von flexiblen Endoskopen, medizinischen Geräten oder deren Zubehör, der Verkauf oder die Lieferung von Medizinprodukten, Ersatzteilen oder sonstigen Waren sowie die Überlassung von Leihgeräten ist.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
(3) Entgegenstehende, zusätzliche oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn endorepair ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, Leistungen vorbehaltlos ausführt oder Zahlungen annimmt. Sie gelten nur, wenn endorepair ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in einem von endorepair angenommenen Angebot oder einer Auftragsbestätigung haben im Kollisionsfall Vorrang vor diesen AGB. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
(1) Angebote von endorepair sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Kostenvoranschläge und Befundberichte stellen kein verbindliches Angebot dar, soweit darin nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(2) Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von endorepair in Textform, durch die ausdrückliche Annahme einer Bestellung oder durch Beginn der Auftragsausführung zustande. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Zugang einer Bestellung und ist noch keine Vertragsannahme.
(3) Für Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung sind in folgender Rangfolge maßgeblich: die individuelle Vereinbarung, die Auftragsbestätigung, das von endorepair erstellte und vom Kunden freigegebene Angebot oder der Kostenvoranschlag, die Leistungsbeschreibung sowie diese AGB.
(4) Zusagen, Garantien und Beschaffenheitsvereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch endorepair in Textform. Angaben in Katalogen, Preislisten, technischen Unterlagen oder Werbematerialien sind Beschreibungen und keine Garantieerklärungen, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
(5) Endorepair ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung fachkundiger Unterauftragnehmer zu bedienen, soweit berechtigte Interessen des Kunden, insbesondere ausdrücklich vereinbarte Geheimhaltungs- oder Sicherheitsinteressen, dem nicht entgegenstehen.
(1) Endorepair erbringt ausschließlich die im jeweiligen Auftrag konkret vereinbarten Leistungen.
(2) Die Leistung wird nach den vereinbarten Spezifikationen und den im Zeitpunkt der Ausführung anwendbaren gesetzlichen und technischen Anforderungen ausgeführt. Soweit keine konkrete Spezifikation vereinbart ist, schuldet endorepair eine fachgerechte, für den vertraglich vorausgesetzten Einsatz geeignete Leistung.
(3) Endorepair ist nicht verpflichtet, vom Kunden nicht offengelegte Sonderkonfigurationen, nicht erkennbare Vorschäden, frühere Eingriffe Dritter oder besondere Kompatibilitätsanforderungen zu ermitteln. Erkennbare, für die Leistung bedeutsame Umstände sind endorepair mitzuteilen und wird endorepair im Rahmen der vereinbarten Befundung berücksichtigen.
(4) Eine Änderung der Zweckbestimmung oder eine wesentliche Veränderung des Medizinprodukts ist nicht Gegenstand des Auftrags. Die Erfüllung eigener zwingender gesetzlicher Pflichten von endorepair bleibt unberührt.
(5) Technische Dokumentationen, Prüfprotokolle und Befundberichte werden nur in dem vereinbarten Umfang erstellt. Angaben zu Messergebnissen beziehen sich auf den Zustand und die Prüfbedingungen im Zeitpunkt der jeweiligen Prüfung.
(1) Der Kunde hat endorepair rechtzeitig alle für die Auftragsausführung erforderlichen Angaben, Unterlagen, Freigaben, Zugänge und Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Hersteller, Modell / Typ, Seriennummer, UDI, bekannte Fehler, frühere Reparaturen oder Veränderungen, besondere Einsatzbedingungen.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Übergabe des Geräts und zur Beauftragung der Arbeiten berechtigt ist. Er stellt sicher, dass die Bearbeitung nicht gegen Rechte Dritter, vertragliche Bindungen, Herstellerprogramme oder sonstige rechtliche Vorgaben verstößt.
(3) Verzögerungen und Mehraufwendungen, die auf einer verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von endorepair. Vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich angemessen. Zusätzlicher Aufwand kann nach den vereinbarten oder üblichen Vergütungssätzen berechnet werden.
(1) Der Kunde darf Geräte nur vollständig gereinigt, entsprechend ihrer Art und bisherigen Verwendung wirksam desinfiziert und transportsicher verpackt einsenden oder übergeben. Er hat auf Verlangen eine wahrheitsgemäße Reinigungs- und Desinfektionsbestätigung beizufügen.
(2) Bekannte oder mögliche Kontaminationen, besondere Infektionsrisiken sowie der Kontakt mit biologischen, chemischen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen sind vor Versand deutlich und vollständig mitzuteilen. Gesetzliche Kennzeichnungs-, Verpackungs- und Transportvorschriften sind einzuhalten.
(3) Endorepair darf die Annahme oder Bearbeitung unzureichend gereinigter, nicht ordnungsgemäß deklarierter oder möglicherweise gefährlicher Geräte verweigern, unterbrechen oder von geeigneten Schutz- und Dekontaminationsmaßnahmen abhängig machen.
(4) Erforderliche Desinfektions-, Dekontaminations-, Schutz-, Verpackungs-, Lagerungs-, Rücksende- und Entsorgungsmaßnahmen können dem Kunden nach Aufwand berechnet werden. Eine Entsorgung erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden, es sei denn, sie ist zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr zwingend erforderlich.
(5) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und erforderliche Aufwendungen, die aus einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen. Weitergehende zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten bleiben unberührt.
(1) Die Einsendung an endorepair erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat eine für das Gerät geeignete, transportsichere und – soweit erforderlich – gekennzeichnete Verpackung zu verwenden. Originalverpackungen oder Spezialtransportbehälter sollen verwendet werden, wenn dies technisch angezeigt ist.
(2) Endorepair dokumentiert bei Eingang im Rahmen des üblichen Betriebsablaufs erkennbare Transportschäden und kann die Annahme erheblich beschädigter oder unsachgemäß verpackter Sendungen verweigern. Eine umfassende Eingangsbefundung ist hiermit nicht verbunden.
(3) Soweit endorepair den Rücktransport organisiert, bestimmt endorepair mangels abweichender Vereinbarung Versandart und Transportunternehmen nach pflichtgemäßem Ermessen. Transportversicherung, Expressversand, Spezialverpackung und sonstige Zusatzleistungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden beauftragt.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Lieferungen und Rücksendungen mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt nicht, soweit endorepair den Schaden zu vertreten hat.
(5) Mit Einsendung, Übergabe oder einer sonstigen Bereitstellung eines Gerätes beauftragt der Kunde endorepair mit einer Defektanalyse bzw. technischen Eingangskontrolle und – sofern nicht etwas anders Abweichendes vereinbart – der Erstellung eines Kostenvoranschlages (KV).
(1) Vor Beginn einer Reparatur wird endorepair eine technische Befundung durchführen. Die Befundung darf die zur Fehleranalyse erforderliche Öffnung, Demontage und technische Prüfung des Geräts
Der Kunde erklärt sich mit der Beauftragung zur Erstellung des KV einverstanden, dass – wenn technisch erforderlich – sein defektes Gerät teilweise zur Eingangsbefundung, Defektanalyse zerlegt werden kann. Sollte der Kunde den KV nicht beauftragen, behält sich endorepair die Berechnung der Kosten für die techn. Eingangskontrolle, Defektanalyse dem Kunden in Rechnung zu stellen.
(2) Befundung, Fehleranalyse, Kostenvoranschlag, Verpackung und Rücksendung können vergütungspflichtig sein, wenn dies im Angebot, in dem Kostenvoranschlag oder vor Durchführung in Textform mitgeteilt wurde. Erteilt der Kunde anschließend den Reparaturauftrag, wird eine Anrechnung nur geschuldet, wenn dies vereinbart ist.
(3) Kostenvoranschläge beruhen auf dem bei der Befundung erkennbaren Gerätezustand. Verdeckte Schäden, Folgeschäden, fehlende Teile, nicht dokumentierte Vorreparaturen oder erst während der Bearbeitung erkennbare technische Erfordernisse können zu Mehrkosten und verlängerten Ausführungszeiten führen.
(4) Der Kunde hat einen Kostenvoranschlag innerhalb der darin angegebenen Bindungs- oder Entscheidungsfrist freizugeben oder abzulehnen. Ohne rechtzeitige Entscheidung ist endorepair nicht zur Fortsetzung der Arbeiten verpflichtet.
(5) Wird der Auftrag nach erfolgter Befundung nicht erteilt oder beendet, darf endorepair das Gerät, in dem nach fachgerechter Befundung bestehenden Zustand zurückgeben. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Montagezustands ist nur geschuldet, soweit sie vereinbart, technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Der hierfür entstehende Aufwand kann dem Kunden berechnet werden.
(1) Endorepair entscheidet im Rahmen des vereinbarten Leistungsziels nach fachlichem Ermessen über die technisch geeignete Art der Reparatur. Weisungen des Kunden werden berücksichtigt, soweit sie fachlich vertretbar, rechtlich zulässig und vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf endorepair geeignete kompatible Ersatzteile und Austauschteile anderer Hersteller, wiederaufgearbeitete Komponenten oder gleichwertig funktionale Teile verwenden, sofern diese für den vereinbarten Reparaturzweck geeignet sind und die vereinbarte Funktion und Sicherheit nicht beeinträchtigen oder verändern. Endorepair übernimmt keine Erklärung, dass solche Teile vom ursprünglichen Gerätehersteller freigegeben oder autorisiert sind.
(3) Stellt endorepair während der Arbeiten fest, dass der freigegebene Leistungsumfang nicht ausreicht, wird vor wesentlichen Mehrarbeiten eine ergänzende Freigabe des Kunden eingeholt. Ohne Freigabe darf endorepair die Arbeiten aussetzen. Unerhebliche, zur ordnungsgemäßen Durchführung zwingend erforderliche Nebenarbeiten darf endorepair ausführen, soweit die dadurch entstehenden Mehrkosten für den Kunden zumutbar sind.
(4) Ist die Reparatur technisch unmöglich, wirtschaftlich nicht vertretbar oder wegen fehlender Ersatzteile nicht durchführbar, darf endorepair den Auftrag nach Mitteilung an den Kunden beenden. Bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen, Befundungsaufwand und entstandene Fremdkosten sind zu vergüten.
(5) Endorepair ist berechtigt, im Rahmen der Bearbeitung erforderliche Funktions-, Dichtigkeits-, Sicherheits- und sonstige technische Prüfungen durchzuführen. Die Prüfung ersetzt keine vom Betreiber nach Übergabe geschuldete betriebliche Kontrolle, Validierung oder Freigabe, soweit eine solche gesetzlich oder nach internen Vorgaben des Kunden erforderlich ist.
(1) Ausgebaute Teile werden nach Abschluss der Arbeiten grundsätzlich entsorgt oder einer fachgerechten Verwertung zugeführt, sofern im Angebot ein Austauschpreis zugrunde gelegt wurde, eine Rückgabe technisch oder rechtlich ausgeschlossen ist oder der Kunde nicht spätestens bei Auftragserteilung die Rückgabe verlangt.
(2) Verlangt der Kunde rechtzeitig die Rückgabe ausgebauter Teile, erfolgt sie – soweit rechtlich zulässig und hygienisch vertretbar – im bei Ausbau vorhandenen Zustand auf Kosten und Gefahr des Kunden. Für Teile, die an Hersteller oder Lieferanten zurückzugeben sind oder deren Rückgabe Voraussetzung eines Austauschpreises ist, besteht kein Rückgabeanspruch.
(3) Soweit endorepair dem Kunden vorübergehend Austausch-, Muster- oder Testkomponenten überlässt, verbleiben diese im Eigentum von endorepair, sofern nicht ausdrücklich ein Verkauf vereinbart wurde.
(1) Leistungs-, Reparatur- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn endorepair sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt hat. Angegebene Bearbeitungszeiten sind grundsätzlich unverbindliche Planwerte und beginnen erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt, erforderliche Mitwirkungen erbracht und vereinbarte Vorauszahlungen geleistet sind.
(2) Bei nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs, verspäteter Mitwirkung des Kunden oder unvorhergesehenem zusätzlichem Reparaturbedarf verlängern sich Fristen angemessen.
(3) Endorepair haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund von Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von endorepair, insbesondere Naturereignissen, Krieg, Terrorismus, Epidemien, rechtmäßigen behördlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen, Ausfällen kritischer Infrastruktur oder unverschuldeten erheblichen Liefer- und Transportstörungen. Dies gilt nur, soweit endorepair das Ereignis auch bei zumutbarer Vorsorge nicht verhindern konnte.
(4) Endorepair informiert den Kunden über ein erhebliches Leistungshindernis und dessen voraussichtliche Dauer, sobald dies vernünftigerweise möglich ist. Die betroffenen Pflichten ruhen für die Dauer des Hindernisses; Fristen verlängern sich angemessen. Dauert das Hindernis länger als acht Wochen an, kann jede Partei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
(1) Reparatur-, Wartungs- und sonstige werkvertragliche Leistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Endorepair kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Sollte sich die Abnahme aus Gründen verzögern, die der Kunden zu vertreten hat, ist endorepair berechtigt die Waren auf Kosten des Kunden einzulagern. Hierbei geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer, Paketdienst, spätestens jedoch mit dem Beginn der Einlagerung auf den Kunden über. Die Leistung von endorepair gilt dabei als erbracht. Die gesetzlichen Regelungen über die Abnahme bleiben im Übrigen unberührt.
(3) Die vorbehaltlose Inbetriebnahme oder Weitergabe des bearbeiteten Geräts im regulären Betrieb gilt als Abnahme, sofern endorepair den Kunden zuvor auf die Bedeutung dieses Verhaltens in Textform hingewiesen hat und kein wesentlicher Mangel angezeigt wurde.
(4) Teilabnahmen können verlangt werden, wenn abgrenzbare selbstständige Leistungsteile fertiggestellt sind und dem Kunden die Teilabnahme zumutbar ist.
(1) Endorepair wird – soweit mengen- und formatbedingt möglich – alle Sendungen „ab Werk“ über seinen Hauspaketdienst liefern. Für mengenmäßig größere Lieferungen bzw. großformatigere Geräte und Teile wird endorepair bei Versand ab Werk seine Hausspedition beauftragen.
Wünscht der Kunde explizit anderweitige Paketdienste oder Speditionen, ist endorepair berechtigt die Mehrkosten in Rechnung zustellen bzw. kann er diese auf seine Kosten selbst beauftragen.
(2) Mit Übergabe an den Paketdienst, Spediteur, Frachtführer geht die Gefahr (Verlust, Untergang, Verzögerung, Verschlechterung) an den Kunden.
Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von endorepair.
(3) Die Haftung von endorepair für den Verlust von Waren beim Transport beträgt 500,-€. Sollte der Kunde eine zusätzliche Transportversicherung wünschen, ist dies endorepair vorab mitzuteilen. Die Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
(4) endorepair versendet keine Waren und Dienstleistungen in sanktionierte Staaten.
(5) Bei Versand ins EU-Ausland bzw. Drittstatten – so weit nicht anders schriftlich – vereinbart trägt der Kunde die Kosten für Zoll, Einfuhr und eventuelle weiter anfallende Kosten und Steuern.
(1) Leih- und Ersatzgeräte bleiben Eigentum von endorepair. Ein Anspruch auf Überlassung eines Leihgeräts oder auf ein bestimmtes Modell besteht nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
(2) Der Kunde darf ein Leihgerät nur bestimmungsgemäß, durch geeignetes Personal und unter Beachtung der gesetzlichen Betreiberpflichten, der Gebrauchsanweisung und der Aufbereitungsanforderungen einsetzen. Eine Weitergabe an Dritte, Veränderung, Öffnung oder Reparatur ist ohne vorherige Zustimmung von endorepair unzulässig.
(3) Der Kunde hat das Leihgerät vor jeder Verwendung auf erkennbare Funktions- und Sicherheitsmängel zu prüfen. Störungen, Schäden, Verlust, Diebstahl und meldepflichtige Vorkommnisse sind endorepair unverzüglich mitzuteilen. Bei Sicherheitsbedenken ist die weitere Verwendung einzustellen.
(4) Der Kunde trägt während der Überlassungszeit die Obhuts- und Betreiberverantwortung. Er haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Verlust und von ihm zu vertretende Beschädigungen. Normale, vertragsgemäße Abnutzung bleibt außer Betracht.
(5) Das Leihgerät ist spätestens mit Ablauf der vereinbarten Leihzeit oder nach Aufforderung unverzüglich, vollständig, gereinigt, desinfiziert und transportsicher verpackt zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe kann endorepair für die weitere Nutzungsdauer die – so weit nicht anderweitig vereinbarte – in der „endorepair Leih- und Mietgerätevereinbarung“ vereinbarte erweitertet Nutzungsgebühr verrechnen sowie weitergehende nachgewiesene Schäden.
(6) Transport-, Versicherungs-, Aufbereitungs- und sonstige Nebenkosten trägt der Kunde, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(7) Für Leihgeräte gilt grundlegende die „endorepair Leih- und Mietgerätevereinbarung“ die Sie jederzeit in Ihrer aktuellen Fassung auf www.endorepair.de einsehen können.
(1) Für Art, Beschaffenheit, Lieferumfang und Verwendungszweck der Ware sind ausschließlich die vereinbarte Produktspezifikation und die Auftragsbestätigung maßgeblich.
(2) Bei gebrauchten oder aufgearbeiteten Produkten stellen übliche alters- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren keinen Mangel dar, sofern sie die vereinbarte Funktion, Sicherheit oder Eignung nicht beeinträchtigen. Der konkret dokumentierte Zustand und ausdrücklich mitgeteilte Abweichungen gelten als vereinbarte Beschaffenheit.
(3) Der Kunde hat vor Vertragsschluss zu prüfen, ob das Produkt für seinen vorgesehenen Einsatz, seine Systemumgebung und seine regulatorischen Anforderungen geeignet ist. Eine Beratung durch endorepair entbindet den Kunden nicht von dieser Prüfung, soweit endorepair nicht ausdrücklich eine konkrete Eignung zugesichert hat.
(4) Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind. Mehrkosten einer von endorepair veranlassten Teillieferung trägt endorepair, soweit die Teillieferung nicht auf Wunsch oder aus dem Verantwortungsbereich des Kunden erfolgt.
(5) Bei Kauf von Waren hat der Kunde bei Export bzw. Weiterverkauf ins Ausland sämtliche aktuellen außenhandels-, zoll- und exportrechtlichen Vorschriften der EU und Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
Weiterhin sind auch alle aktuell gültigen Exporte in Verbotsländer, Exportsanktionen bzw. -embargos oder entsprechender Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen und Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union (EU) zu beachten.
endorepair übernimmt hier keinerlei Prüfung, Information und Haftung.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Verpackung, Versand, Transportversicherung, Zoll, Einfuhrabgaben, behördliche Gebühren, besondere Prüfungen und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, gemäß den Angaben auf der Rechnung fällig. Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Betrags bei endorepair.
(3) Endorepair darf angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, insbesondere bei Neukunden, kundenspezifischen Beschaffungen, Auslandsaufträgen, Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder erheblichen Vorleistungen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Verzugspauschalen. Endorepair kann nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist weitere Leistungen zurückhalten, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten und Leihgeräte zurückfordern.
(5) Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden rechtfertigen, kann endorepair noch ausstehende Leistungen von Vorauszahlung oder angemessener Sicherheit abhängig machen. Leistet der Kunde diese nicht innerhalb angemessener Frist, kann endorepair vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.
(6) Gutschriften, Kulanzregelungen bzw. Rücknahmen und Umtausch von Waren erfolgen immer freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Voraussetzung hierfür ist, dass kein Mangel vorliegt, der von endorepair zu vertreten sei bzw. eine gesetzliche Voraussetzung besteht.
(1) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
(3) Endorepair stehen wegen Forderungen aus dem Auftrag die gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Pfandrechte zu. Das gesetzliche Unternehmerpfandrecht an bearbeiteten Sachen bleibt unberührt.
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von endorepair („Vorbehaltsware“).
(2) Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, ausreichend gegen übliche Risiken zu versichern und Zugriffe Dritter, Beschädigungen oder Verlust unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt endorepair bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer ab; endorepair nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt bis zum Widerruf zur Einziehung ermächtigt.
(4) Eine Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für endorepair, ohne dass hieraus Verpflichtungen entstehen. Entsteht eine neue Sache oder wird die Vorbehaltsware mit fremden Sachen verbunden, erwirbt endorepair Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Bestandteile im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.
(5) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent, gibt endorepair auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von endorepair frei.
(1) Ein Mangel liegt vor, wenn die ausgeführte Leistung bei Abnahme nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Die Mängelhaftung bezieht sich auf den konkret beauftragten und von endorepair bearbeiteten Leistungsumfang. Für nicht bearbeitete Baugruppen, bereits vorhandene Schäden, normalen Verschleiß oder später eingetretene Ursachen haftet endorepair nur, wenn diese vom vereinbarten Leistungsumfang erfasst oder von endorepair zu vertreten sind.
(2) Der Kunde hat endorepair Gelegenheit zur Prüfung des gerügten Mangels und zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Endorepair kann nach eigener Wahl nachbessern oder, soweit sachgerecht, eine Ersatzleistung erbringen. Der Kunde hat das betroffene Gerät auf Kosten von endorepair bereitzustellen, wenn sich die Mängelrüge als berechtigt erweist.
(3) Keine Mängelansprüche bestehen, soweit der Mangel nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Verwendung, unzureichende Aufbereitung, Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen, ungeeignete Betriebsbedingungen, Eingriffe Dritter, nicht freigegebene Zubehörteile, Unfall oder normalen Verschleiß verursacht wurde. Das gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass der betreffende Umstand für den Mangel nicht ursächlich war.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Reparatur- und sonstigen Werkleistungen beträgt sechs Monate ab Abnahme.
(5) Die Verkürzung nach Absatz 4 gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigen Verschweigens eines Mangels, einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(1) Die von endorepair gelieferten Waren sind für den medizinischen Einsatz im klinischen Bereich. Der Kunde hat dafür Sorgezutragen, dass die gelieferten Gerätschaften ihrem entsprechenden diagnostischen oder therapeutischen Einsatzzwecken entsprechend im praktischen Einsatz in Kliniken und Praxen eingesetzt werden.
(2) Bei Mängeln gelieferter Waren leistet endorepair nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Endorepair trägt die hierfür gesetzlich geschuldeten Aufwendungen. Der Kunde hat endorepair die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie von endorepair unberechtigt verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe dieser AGB zu.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei gebrauchten Waren sechs Monate ab Ablieferung.
(5) Die Verkürzung nach Absatz 3 gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigen Verschweigens eines Mangels, einer ausdrücklich übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei gesetzlich zwingenden Rückgriffsansprüchen in der Lieferkette sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(6) Ein Neubeginn der Verjährung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung tritt nur ein, wenn endorepair den Mangelanspruch ausdrücklich anerkennt oder die gesetzlichen Voraussetzungen eines Neubeginns vorliegen.
(1) Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten für Warenlieferungen die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Der Kunde hat erkennbare Mängel unter konkreter Beschreibung unverzüglich anzuzeigen; verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(2) Bei Werkleistungen hat der Kunde erkennbare Abweichungen im Rahmen der Abnahme konkret zu benennen. Mängel, die bei Abnahme nicht erkennbar waren, sind nach Entdeckung unverzüglich in Textform anzuzeigen.
(3) Zur Wahrung der Rechte genügt jeweils die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die gesetzlichen Folgen eines arglistig verschwiegenen Mangels bleiben unberührt.
(1) Sofern gemäß den Regelungen dieser AGB unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für Ansprüche wegen Verschuldens Vertragsabschluss bzw. der Verletzung von Nebenpflichten.
Endorepair haftet für Schäden, gleich aus welchem Grund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetzt, aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften gelten, soweit nicht keine anderen Regelungen vorstehen, die gesetzlichen Richtlinien.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von endorepair bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von endorepair.
(5) Soweit endorepair wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde endorepair im gesetzlich zulässigen Umfang von den berechtigten Ansprüchen und notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Dies gilt insbesondere bei unzutreffenden Kontaminationsangaben, unberechtigter Überlassung fremder Geräte oder einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung; der Kunde bleibt zum Nachweis berechtigt, dass ihn kein Verschulden trifft.
(1) Der Kunde hat vor Übergabe eines Geräts alle Daten zu sichern, die für ihn erforderlich sind. Soweit technisch möglich, hat er personenbezogene Daten, insbesondere Patienten- oder Behandlungsdaten, vor Übergabe zu löschen oder wirksam zu anonymisieren, sofern diese für die Auftragsausführung nicht erforderlich sind.
(2) Der Kunde informiert endorepair vor Übergabe, wenn sich auf dem Gerät personenbezogene, vertrauliche oder besonders geschützte Daten befinden oder besondere Sicherheitsvorgaben gelten. Er ist für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung und die erforderlichen Informationen an betroffene Personen verantwortlich.
(3) Endorepair ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags erforderliche Funktionsprüfungen, Softwarezugriffe oder Rücksetzungen vorzunehmen. Eine dauerhafte Datensicherung durch endorepair ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Für Datenverlust haftet endorepair nach Maßgabe des § 20. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(5) Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung nach den gesetzlichen Anforderungen.
(1) Der Kunde bleibt für die Erfüllung der ihn treffenden Betreiber-, Anwender-, Aufbereitungs-, Prüf-, Dokumentations- und Meldepflichten verantwortlich. Endorepair übernimmt diese Pflichten nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
(2) Vor erneuter Verwendung hat der Kunde das zurückerhaltene Gerät in seinen betrieblichen Ablauf zu übernehmen und die von ihm gesetzlich oder intern geschuldeten Kontrollen, Freigaben, Validierungen und Dokumentationen durchzuführen.
Wenn ein Kunde für die Dauer einer Reparatur ein Leih- / Überbrückungsgerät erhält gewährleistet er den gleichen betrieblichen Ablauf für dieses Leih- / Überbrückungsgerät wie für seine eigenen Geräte.
(3) Der Kunde darf Produkte und bearbeitete Geräte nur entsprechend der vereinbarten Zweckbestimmung, der anwendbaren Gebrauchsanweisung und den gesetzlichen Vorgaben einsetzen. Hinweise von endorepair zu einer technischen Einsatzmöglichkeit ersetzen keine vom Kunden geschuldete medizinische, hygienische oder regulatorische Bewertung.
(4) Sicherheitsrelevante Auffälligkeiten und Vorkommnisse, die mit einer Leistung oder Lieferung von endorepair zusammenhängen könnten, sind endorepair unverzüglich mitzuteilen. Gesetzliche Meldepflichten beider Parteien bleiben unberührt.
(1) Beide Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und betriebliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung der Geschäftsbeziehung. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt oder öffentlich zugänglich waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich werden, von einem berechtigten Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.
(3) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Prüfmethoden, Arbeitsunterlagen, Berichten und sonstigen von endorepair erstellten Inhalten verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte bei endorepair. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erforderlich ist.
(4) Eine Weitergabe vertraulicher Unterlagen an Behörden, benannte Stellen, Versicherer oder beruflich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater ist zulässig, soweit sie erforderlich ist. Im Übrigen bedarf die Weitergabe an Dritte der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
(1) Der Kunde hält die anwendbaren nationalen, europäischen und internationalen Exportkontroll-, Sanktions-, Zoll- und Außenwirtschaftsvorschriften ein. Er stellt endorepair rechtzeitig alle für Ausfuhr, Verbringung, Einfuhr oder Endverbleib erforderlichen Informationen und Nachweise zur Verfügung.
(2) Endorepair ist nicht verpflichtet, eine Leistung auszuführen, wenn ihr zwingende Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften entgegenstehen oder erforderliche behördliche Genehmigungen nicht vorliegen. Hieraus entstehende Verzögerungen gelten nicht als Pflichtverletzung von endorepair, soweit endorepair sie nicht zu vertreten hat.
(3) Lieferbedingungen nach Incoterms gelten nur, wenn sie ausdrücklich unter Angabe der maßgeblichen Fassung vereinbart werden.
(4) Der Kunde trägt die im Bestimmungsland anfallenden Zölle, Steuern, Einfuhrabgaben und behördlichen Kosten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(1) Endorepair verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzvorschriften. Nähere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von endorepair.
(2) Die Parteien werden personenbezogene Kontaktdaten ihrer Mitarbeitenden und Ansprechpartner nur für die Durchführung und Pflege der Geschäftsbeziehung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwenden.
(1) Erfüllungsort für Zahlungen und, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist, für die Leistungen von endorepair ist Weßling.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz von endorepair. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Endorepair bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Vorschriften, soweit deren Ausschluss zulässig ist.
(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt oder Minderung, sollen in Textform erfolgen. Zwingende gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Vereinbarungen bleiben unberührt.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Änderungen dieser AGB gelten für bereits geschlossene Verträge nur, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart werden oder eine gesetzlich zulässige Änderungsklausel im Einzelvertrag eingreift.
Stand: August 2026
Your endoscopy device is defective? Use our contact form to send us information in advance about the referring endoscope model and the type of defect. Please add a possible collection date for the defective endoscope so that we can prepare the collection of the device as quickly as possible.
Alternatively, please feel free to call or email us with your repair request.
Are you interested in a specific endoscopy device? Then please just send us a short message about your desired product, so that we can make you an individual and suitable offer. Please use our contact form!
We will also be happy to answer your product inquiry by phone or e-mail. Please contact us.
Thank you for your interest in a training course on loss prevention. You can use our contact form to provide us with all further details, such as your preferred date. We would also be happy to hold the training directly on your premises. Simply send us a short message if required. You will receive a confirmation of your registration shortly via e-mail.
Alternatively, you can also register for training by phone or e-mail.
The repair of your endoscopy device has been completed to your full satisfaction? You no longer need our loaner device? Then send us a short message via the contact form below so that we can arrange the pick-up.
Alternatively, you can also inform us by phone or via e-mail about the return of your rental device.
Thank you for your message!
Die Reparatur Ihres Endoskopie-Gerätes ist zu Ihrer vollen Zufriedenheit abgeschlossen? Sie benötigen unser Leihgerät nicht mehr? Dann senden Sie uns eine kurze Nachricht über untenstehendes Kontaktformular, damit wir die Abholung bei Ihnen beauftragen können.
Alternativ können Sie uns auch gerne telefonisch oder via E-Mail über die Rückgabe Ihres Leihgerätes informieren.
Vielen Dank für Ihre Mitteilung!
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Schulung zum Thema Schadensprävention. Über unser Kontaktformular können Sie uns alle weiteren Details wie Ihren Wunschtermin mitteilen. Gerne halten wir die Schulung auch direkt bei Ihnen vor Ort statt. Lassen Sie uns hierzu bei Bedarf einfach eine kurze Nachricht zukommen. Eine Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie in Kürze via E-Mail.
Alternativ können Sie Ihre Schulungs-Anmeldung auch gerne telefonisch oder via E-Mail durchführen.
Sie benötigen ein Leihgerät zur Überbrückung Ihrer Endoskop-Reparatur? Füllen Sie dazu einfach unser Kontaktformular aus und wir lassen Ihnen gerne ein Ersatzgerät Ihrer Wahl zukommen! Teilen Sie uns hierzu einfach die von Ihnen gewünschte Marke mit. Der Versand Ihres Leihgerätes wird von uns schnellstmöglich eingeleitet.
Alternativ können Sie uns auch gerne telefonisch oder via E-Mail über Ihr Wunschgerät informieren.
Ihr Endoskopie-Gerät ist defekt? Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns bereits vorab Informationen zum vorliegenden Endoskop-Modell sowie der Art des Defekts zukommen zu lassen. Teilen Sie uns gerne einen möglichen Abholtermin für das defekte Endoskop mit, damit wir die Abholung des Gerätes schnellstmöglich vorbereiten können.
Alternativ können Sie uns auch gerne telefonisch oder via E-Mail über Ihre Reparaturanfrage informieren.
Sie sind an einem konkreten Endoskopie-Gerät interessiert? Dann lassen Sie uns bitte einfach eine kurze Nachricht zu Ihrem gewünschten Produkt zukommen, damit wir Ihnen ein individuelles und für Sie passendes Angebot unterbreiten können. Nutzen Sie unser Kontakformular!
Gerne beantworten wir Ihre Produktanfrage auch telefonisch oder via E-Mail. Kontaktieren Sie uns.